Bischof Heinrich von Konstanz hebt den vor seinem Gericht anhängigen Prozess betr. die Verschleuderung von Gütern des Wengenstifts, die Petrus, gen. Niger, Martinus, gen. Ludwig, und Johannes, gen. Koch, alle Regularkanoniker des Augustinerordens, gegen ihren Propst Konrad von Ballendorf angestrengt hatten, auf, nachdem er darüber belehrt worden ist, dass das Wengenstift der Jurisdiktion des Klosters Reichenau unterliegt. Er überweist hiermit Verhandlung und Entscheidung der Sache an Abt Eberhard von Reichenau.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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