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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1840 - 1891
Konrad Friedrich Ludwig Beckhaus (* 18. August 1821 in Lingen (Ems); † 13. August 1890 in Höxter) war als Pfarrer an St. Kiliani zu Höxter 1852-1890 und Superintendent des Kirchenkreises Paderborn 1858-1890 tätig.Beckhaus wurde als Sohn von Friedrich und Elisabeth Beckhaus geboren. Da sich seine Eltern trennten, wuchs er in Bielefeld, der Heimat seiner Mutter auf. Am dortigen Gymnasium machte er 1838 sein Abitur und studierte zunächst Naturwissenschaften, dann Evangelische Theologie an den Universitäten Halle, Tübingen, sowie der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin. 1847 wurde er Hilfsprediger und Rektor der Bürgerschule in Höxter, wo er 1852 auch das Amt des Stadtpfarrers in Sankt Kiliani sowie 1858 des Superintendenten für den Kirchenkreis Paderborn übernahm. Er prägte das Bild der Gemeinde und des Kirchenkreises nachhaltig. Am größten war er offenbar als Prediger. Er hat alle Predigten wörtlich niedergeschrieben und verwahrt. Eine große Reihe seiner Predigten und Andachten ist nach seinem Tode veröffentlicht worden.Neben seinen beruflichen Verpflichtungen war Beckhaus ein international bekannter Florist und Mykologe. Er galt in seiner Zeit als der beste Kenner der westfälischen Flora, insbesondere der Moose und Pilze. Zudem war er ein profunder Kenner der westfälischen Schmetterlingsfauna.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.154 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.154 Nr. ..."Quellen und Literatur (Auswahl):Personalakte: LkA EKvW 1 alt Nr. 83 Gerecht und heilig aus Gnaden: Abendandachten von Konrad Beckhaus weil. Superintendent und Pfarrer an St. Kiliani in Höxter mit Bild. Hrsg. von Wilhelm Burgbacher Pfarrer i.R. in Münster in Westfalen - Gütersloh : Bertelsmann , 1930. - 133 S.Suche Jesum und sein Licht! : noch ein Jahrgang Predigten meist über die alten Evangelien von K. Beckhaus. Aus seinem Nachlaß hg. v. W. Burgbacher. - Gütersloh : Bertelsmann, 1900. - 551 S.Das Evangelium von der Vergebung der Sünden. Ein Jahrgang Predigten von K. Beckhaus. Aus einem Nachlaß hrsg. und mit einem Lebensbild versehen von W.Burgbacher. - Gütersloh : Bertelsmann , 1892. - 547 S.Konrad Beckhaus. - In: Westfälische Lebensbilder / Hg. v. Aloys Bömer und Otto Leunen-schloß.Band 3, Heft 3, S. 422 - 433Superintendent Konrad Beckhaus ( 1821-1890 ), sein Wirken in Höxter und seine Bedeutung. / Wolfgang Petri. In: Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte 1976 Heft 69 ; S. 151 ff.Konrad Beckhaus. Ein Mann der Kirche und ihrer Diakonie 1821 - 1890 / Hermann Gehring. - Höxter, 1993. - o.S. - (Schriftenreihe St. Petri Stift Höxter ; Heft 1)
Form und Inhalt: Konrad Friedrich Ludwig Beckhaus (* 18. August 1821 in Lingen (Ems); 13. August 1890 in Höxter) war als Pfarrer an St. Kiliani zu Höxter 1852-1890 und Superintendent des Kirchenkreises Paderborn 1858-1890 tätig.
Beckhaus wurde als Sohn von Friedrich und Elisabeth Beckhaus geboren. Da sich seine Eltern trennten, wuchs er in Bielefeld, der Heimat seiner Mutter auf. Am dortigen Gymnasium machte er 1838 sein Abitur und studierte zunächst Naturwissenschaften, dann Evangelische Theologie an den Universitäten Halle, Tübingen, sowie der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin. 1847 wurde er Hilfsprediger und Rektor der Bürgerschule in Höxter, wo er 1852 auch das Amt des Stadtpfarrers in Sankt Kiliani sowie 1858 des Superintendenten für den Kirchenkreis Paderborn übernahm. Er prägte das Bild der Gemeinde und des Kirchenkreises nachhaltig. Am größten war er offenbar als Prediger. Er hat alle Predigten wörtlich niedergeschrieben und verwahrt. Eine große Reihe seiner Predigten und Andachten ist nach seinem Tode veröffentlicht worden.
Neben seinen beruflichen Verpflichtungen war Beckhaus ein international bekannter Florist und Mykologe. Er galt in seiner Zeit als der beste Kenner der westfälischen Flora, insbesondere der Moose und Pilze. Zudem war er ein profunder Kenner der westfälischen Schmetterlingsfauna.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.154 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.154 Nr. ..."
Quellen und Literatur (Auswahl):
Personalakte: LkA EKvW 1 alt Nr. 83
Gerecht und heilig aus Gnaden: Abendandachten von Konrad Beckhaus weil. Superintendent und Pfarrer an St. Kiliani in Höxter mit Bild. Hrsg. von Wilhelm Burgbacher Pfarrer i.R. in Münster in Westfalen - Gütersloh : Bertelsmann , 1930. - 133 S.
Suche Jesum und sein Licht! : noch ein Jahrgang Predigten meist über die alten Evangelien von K. Beckhaus. Aus seinem Nachlaß hg. v. W. Burgbacher. - Gütersloh : Bertelsmann, 1900. - 551 S.
Das Evangelium von der Vergebung der Sünden. Ein Jahrgang Predigten von K. Beckhaus. Aus einem Nachlaß hrsg. und mit einem Lebensbild versehen von W.Burgbacher. - Gütersloh : Bertelsmann , 1892. - 547 S.
Konrad Beckhaus. - In: Westfälische Lebensbilder / Hg. v. Aloys Bömer und Otto Leunen-schloß.
Band 3, Heft 3, S. 422 - 433
Superintendent Konrad Beckhaus ( 1821-1890 ), sein Wirken in Höxter und seine Bedeutung. / Wolfgang Petri. In: Jahrbuch des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte 1976 Heft 69 ; S. 151 ff.
Konrad Beckhaus. Ein Mann der Kirche und ihrer Diakonie 1821 - 1890 / Hermann Gehring. - Höxter, 1993. - o.S. - (Schriftenreihe St. Petri Stift Höxter ; Heft 1)
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.