1728 Juli 20, Edelsitz Drachenfels in Etting (Sütz Trachenfels in Ötting) Johann Georg Paumgartner zu Etting, Stammhamischer und Ettingischer (Stambhamb- und Öettingerischer) Gerichts- und zum adligen Sitz Drachenfels gehöriger Erbrechtsuntertan, und seine Ehefrau Klara mit Beistand des Veit Lux, Bausöldner zu Etting, stellen folgenden Revers aus: Herr Hermann Anton von Chlingensperg auf Schönhofen, Drachenfels und Stöckenrain Schönhoven, Trackhenfels und Stöckhenrain, kurbayerischer Rat, Professor primarius der Rechte an der Universität Ingolstadt, Pfleger zu Stammheim und Etting, hat ihnen durch einen wörtlich inserierten Erbrechtsbrief vom selben Tag den in Gericht und Dorf Etting gelegenen sog. Rhatischen Hof zu ewigem Erbrecht verliehen und verkauft. Er hat den gen. Hof laut Urkunde vom 22. Apr. 1728 [s. U 264] von Regens und Seminar des Instituts der gemeinschaftlich lebenden Weltpriester zu Ingolstadt teils für sich selbst, was aber die nach München lehenbaren Grundstücke und die Eichstättischen Hufen anbetrifft mit lehensherrlichem Konsens vom 14. Mai 1728 für Georg Paumgartner erkauft und seinem Sitz Drachenfels inkorporiert, mit allen Zugehörden, Rechten und Grechtigkeiten, wie sie in dem Paumgartner ausgehändigten Verzeichnis aufgeführt sind, insbesondere aber dem dem Seminar am 10. Juli 1715 zugestandenen Gnaden-Forstrecht auf 30 Klafter Brennholz aus dem Köschinger Forst und Zehntfreiheit auf einigen Grundstücken. Der Verkauf an die A. ist an folgende Bedingungen geknüpft: 1) Der Kaufschilling beträgt 4000 fl und 50 fl Beikauf, wobei 2050 fl sofort bar und die restlichen 2000 fl ab 1729 in jährlichen auf Lichtmess fälligen Raten von 100 fl zu entrichten sind. 2) Der Erbrechter entrichtet die seit der letzten Revision in der Matrikel von 1721 festgelegte Steuersumme von 23 fl 8 x 4 hl an die Grundherrschaft zu Drachenfels. 3) Der Erbrechter allein zahlt die von der Landesherrschaft erhobenen Abgaben ohne Einbeziehung der Grundherrschaft und liefert 36 Metzen Vogteihafer und 10 Klafter Statthaltereiholz nach Ingolstadt. 4) Der Erbrechter zahlt die Gebühr für die zum Hof gehörenden Lehen und ist verpflichtet, sie auf ewig bei dem Hof zu belassen. 5) Der Erbrechter zahlt die nach Eichstätt zu entrichtenden Gülten und Abgaben sowie die sog. Rhatische Gült von den Lehen, die die verwitwete Universitätsapothekerin Planck innehat. 6) Vom Erbrechtshof sind jährlich auf den 11. Nov. (Martin) 100 fl Gült an die Grundherrschaft auf Drachenfels zu entrichten. 7) An Laudemien sind bei Abfahrt und Anstand jedesmal je 25 fl, also zusammen 50 fl an die Grundherrschaft auf Drachenfels zu entrichten. 8) Jedwede Veränderung an dem Gut und den Lehen, sei es durch Tausch oder Verkauf, ist der Grundherrschaft anzuzeigen und von ihr genehmigen zu lassen. 9) Bei Zuwiderhandlung gegen einen der gen. Punkte geht der Erbrechter ohne Möglichkeit der Beschreitung des Rechtsweges des Hofes verlustig. 10) Bis zur Entrichtung des gesamten Kaufschillings bleibt das Erbrechtsgut dem von Chlingensperg verpfändet. 11) Die Erbrechter versprechen Gehorsam gegenüber der Grundherrschaft auf Drachenfels sowie die Erstellung eines Reverses über den Kauf. - Die A. verpflichten sich, diese Bedingungen getreulich zu halten. Insbesondere bestätigen sie unter Verzicht auf alle Rechtsmittel das Recht des Grundherrn, bei Zuwiderhandlungen das Erbrechtsgut einzuziehen. - Klara Paumgartner verzichtet auf die dem weiblichen Geschlecht zustehenden Freiheiten und Vorrechte. Siegler: Johann Leonhard Benedikt Sebald, Gerichtsschreiber zu Stammham und Etting (mit seinem gewohnlichen Insigl) Ausf. Perg., auch rückseitig beschrieben - 1 Sg. abg. - U.: der Sr. - Papierstempel: .2.GVLDEN.PAPIER. - Rv. - durch Anton von Chlingensperg unterschriebene Vermerke über die Ratenzahlungen von 1729-1747; Vermerk des Anton von Chlingensperg, dass Hans Georg Paumgartner auf Grund einer beiderseitigen Vereinbarung von den noch ausstehenden 6 00 fl 400 fl bezahlt hat, weshalb ihm der Rest erlassen wird, 1747 März 8 Altsignatur(en): Chlingensperg 14