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Testament der Margarete Potthoff, vom 5. Oktober 1656, verkündet am 13. September 1669.
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Darin: 14.3.1661, Kodizill. Vermächtnisse erhalten a. Maria Elisabeth Eltrup, Tochter der Schwester der Elisabeth Nölcken, b. Jungfer Katharina Osthoff zum Rosenthal, c. Bernard Potthoff, d. Anna Christine Werneking, e. Henrich Vorwerck. Der Erbe ist tot. Zum Testamentsvollstrecker wird David Werneking ernannt.
Enthält: Als Erbe wird eingesetzt der würdige Herr Henrich Hardenack. Vermächtnisse erhalten 1. ihre Schwester Klara Potthoffe, 2. ihre Möddern Margarete, Clara, Anna u. Agnes Schawen, 3. Elisabeth Nölcken, 4. ihre Mödder Jungfer Margarete Schawen zu Rheine, 5. ihre Mödder Jf. Gertrud Raesfeldt, 6. ihr Vetter Stephan Bitter und Anna Potter, 7. ihre Mödder Elisabeth Schöne, 8. Klara Elverfeldt, 9. Jungfer Margarete Berning. Zeugen: Gerdt von Gangel und Dietherich Deckeling. Von Rats wegen: Dr. jur. Henrich Knoest.