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Johannes Theodor [von Bayern], Bischof von Regensburg, erteilt Dionysius Ruesch, Pater in St. Emmeram, die Erlaubnis, in der Pfarrkirche von Hainsbach den Gottesdienst zu verrichten und die Sakramente zu spenden. S=A
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Johannes Theodor [von Bayern], Bischof von Regensburg, erteilt Dionysius Ruesch, Pater in St. Emmeram, die Erlaubnis, in der Pfarrkirche von Hainsbach den Gottesdienst zu verrichten und die Sakramente zu spenden. S=A
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden, BayHStA, Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden 4544
GU Kirchberg 346
Registratursignatur/AZ: Kasten 11, Schublade Nr. 10, Nr. 9
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden >> V. 1601-1800
1754 Dezember 4
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Perg.
Urkunden
lat
Besiegelung/Beglaubigung: aufgedrücktes Siegel unter Papier
Überlieferung: Ausf.
Sprache: lat.
Ausstellungsort: Regensburg
Originaldatierung: Ratisbonae die 4. mensis decembris anno 1754.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1754
Monat: 12
Tag: 4
Äußere Beschreibung: 23 x 36 cm
Bayern: Johannes Theodor von, Bischof von Regensburg und Freising, Fürstbischof von Lüttich
Ruesch: Dionysius, Pater von St. Emmeram
Regensburg (krfr.St.), Bistum/Hochstift: Bischöfe \ Johannes Theodor von Bayern
Regensburg (krfr.St.), St. Emmeram (Reichsstift)
Hainsbach (Gde. Geiselhöring, Lkr. Straubing-Bogen), Pfarrei/Kirche St. Johann
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.