Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Lenhard Müller zu Neuenstadt am Kocher seine Mahlmühle daselbst mit aller Zugehörung und Gerechtigkeit zu Erbe, unter der Bedingung, dass dieser dies instandhält, die Bürger und Einwohner von Neuenstadt dort nach Gewohnheit mahlen können und nichts davon ohne pfalzgräflichen Willen veräußert wird. Bei Schäden durch Gewässer will der Pfalzgraf ihm Frondienste zu Hilfe kommen lassen. Als Bodenzins sind von der Mühle jährlich 34 ½ Malter Korn, 34 ½ Malter Kern nach Kaufmanns Güte, 15 Kapaune und 1.000 Eier zu Kathedra Petri [= 22.2.] an den Keller zu Neuenstadt zu entrichten. Bei Säumnis darf der Keller die Mühle und Lenhards Besitz als Unterpfand für die Pfalzgrafen zurücknehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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