Erzherzog Ferdinand zu Österreich bestätigt nach dem Tod Kaiser Ferdinands, seines Vaters, als regierender Herr und Landesfürst den Bürgermeistern, Schultheißen, Räten und Gemeinden seiner Städte Rottenburg und Ehingen am Neckar, Horb, Schömberg, Binsdorf, Haigerloch [!], Ebingen [!], und Oberndorf, auch den diesen Städten zugewandten Dörfern und Weilern, die alle in seine Herrschaft Hohenberg gehören, alle ihre Briefe, Gnaden, Freiheiten, Rechte und guten Herkommen, die sie von seinen Vorfahren, den Fürsten von Österreich und den Grafen zu Habsburg gehabt haben, besonders die ihnen von Erzherzog Albrecht und Herzog Sigmund von Österreich gegebenen, wie diese auch Kaiser Ferdinand bestätigt hat, der ihnen ein Privileg gegen wucherische Kontrakte der Juden verliehen hat
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Erzherzog Ferdinand zu Österreich bestätigt nach dem Tod Kaiser Ferdinands, seines Vaters, als regierender Herr und Landesfürst den Bürgermeistern, Schultheißen, Räten und Gemeinden seiner Städte Rottenburg und Ehingen am Neckar, Horb, Schömberg, Binsdorf, Haigerloch [!], Ebingen [!], und Oberndorf, auch den diesen Städten zugewandten Dörfern und Weilern, die alle in seine Herrschaft Hohenberg gehören, alle ihre Briefe, Gnaden, Freiheiten, Rechte und guten Herkommen, die sie von seinen Vorfahren, den Fürsten von Österreich und den Grafen zu Habsburg gehabt haben, besonders die ihnen von Erzherzog Albrecht und Herzog Sigmund von Österreich gegebenen, wie diese auch Kaiser Ferdinand bestätigt hat, der ihnen ein Privileg gegen wucherische Kontrakte der Juden verliehen hat
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 1 {143}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 1 Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urkunden
Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urkunden >> 1. Urkunden
1568 Februar 9
Urkunden
Ausstellungsort: Innsbruck
Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Abschrift [16. Jh.], in einem Papierlibell, 10 Blatt, das auch Abschriften der Urkunde 1455 Januar 30 und 1452 November 15 enthält||in: Ho 177 Aktenfaszikel Nr. 205 (alte Signatur: Repertorium X, A Nr. 46; Kasten E, Fach 38)
Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Abschrift [16. Jh.], in einem Papierlibell, 10 Blatt, das auch Abschriften der Urkunde 1455 Januar 30 und 1452 November 15 enthält||in: Ho 177 Aktenfaszikel Nr. 205 (alte Signatur: Repertorium X, A Nr. 46; Kasten E, Fach 38)
Habsburg
Binsdorf, Geislingen BL
Ebingen, Albstadt BL
Ehingen: Rottenburg am Neckar TÜ
Haigerloch BL
Hohenberg, abgeg. bei Schörzingen, Schömberg BL; Grafschaft
Horb am Neckar FDS
Innsbruck [A]
Oberndorf am Neckar RW
Österreich [A]
Rottenburg am Neckar TÜ
Schömberg BL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:48 MESZ
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