Hans Stierlin, gen. Megus d. J., von Stuttgart, wegen mehrerer Diebstähle gef. und rechtmäßig zum Tode verurteilt, jedoch auf Fürbitte der Mkgfn. Barbara von Mantua, Gemahlin des Grafen Eberhard d. Ä. von Württemberg, begnadigt, schwört U. Er verspricht ferner eidlich, seinen Wohnsitz aus Stuttgart nicht zu verändern, sich jederzeit auf Anordnung des Grafen oder der Amtleute zur Arbeit einzufinden und alle von den Werkleuten des Grafen auferlegten Arbeiten ohne Lohn sowie bei schlechter Kost (ohne Wein) zu verrichten; sollte er dies nicht einhalten, soll er als Ehrloser und Meineidiger angesehen werden. Bürgen: Martin Stierlin von Heslach, Ulrich Stierlin, Hans Schrot, Ulrich Schmid, Lux Schoderich, Leonhard Vischer und Konrad Schöblin, die mit 100 Gulden für die Einhaltung der U. und auch dafür bürgen, daß er keine weiteren Diebstähle begeht. Im Falle eines Diebstahls soll außer der Bürgschaft auch das Todesurteil wieder in Kraft treten.
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Hans Stierlin, gen. Megus d. J., von Stuttgart, wegen mehrerer Diebstähle gef. und rechtmäßig zum Tode verurteilt, jedoch auf Fürbitte der Mkgfn. Barbara von Mantua, Gemahlin des Grafen Eberhard d. Ä. von Württemberg, begnadigt, schwört U. Er verspricht ferner eidlich, seinen Wohnsitz aus Stuttgart nicht zu verändern, sich jederzeit auf Anordnung des Grafen oder der Amtleute zur Arbeit einzufinden und alle von den Werkleuten des Grafen auferlegten Arbeiten ohne Lohn sowie bei schlechter Kost (ohne Wein) zu verrichten; sollte er dies nicht einhalten, soll er als Ehrloser und Meineidiger angesehen werden. Bürgen: Martin Stierlin von Heslach, Ulrich Stierlin, Hans Schrot, Ulrich Schmid, Lux Schoderich, Leonhard Vischer und Konrad Schöblin, die mit 100 Gulden für die Einhaltung der U. und auch dafür bürgen, daß er keine weiteren Diebstähle begeht. Im Falle eines Diebstahls soll außer der Bürgschaft auch das Todesurteil wieder in Kraft treten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 WR 4125
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
1491 März 23 (Mi v. Palmtag)
Ausf., Perg.; 3 S.
Urkunden
Siegler: 1) Wilhelm von Wernau, Hofmeister 2) Jörg von Sachsenheim 3) Konrad von Reischach und Dietfurt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Stierlin, Hans gen. Megus d. J.
Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
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