Gustav-Adolf-Werk (Mecklenburg) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
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31.3.01 Gustav-Adolf-Werk (Mecklenburg) Gustav-Adolf-Werk (Mecklenburg) Gustav-Adolf-Werk (Mecklenburg) 31.3.01 Gustav-Adolf-Werk (Mecklenburg) Gustav-Adolf-Werk (Mecklenburg)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 3 Dienste und Werke >> 31 Dienste und Werke der Landeskirchen >> 31.3 Mission und Ökumene
1870-1871, 1961-2010
Bestandsbeschreibung: Das Gustav-Adolf-Werk e.V. Diasporawerk der Evangelischen Kirche in Deutschland, gegründet 1832, ist das älteste bundesweite evangelische Hilfswerk in Deutschland. Es hat seinen Sitz in Leipzig und trägt den Namen des schwedischen Königs Gustav II. Adolf. Es ist eine Dachorganisation für 21 Hauptgruppen (Gustav-Adolf-Werke in den evangelischen Landeskirchen) und 19 Frauengruppen (Stand: 21.6.2021, abgerufen von https://de.wikipedia.org/wiki/Gustav-Adolf-Werk). Aufgabe ist die Unterstützung protestantischer Gemeinden im Ausland und insbesondere in einem schwierigen Umfeld.
In Deutschland wurden zahlreiche lokale und regionale Gruppen gebildet. 1845 wurde der Mecklenburg-Strelitzer Hauptverein gegründet, ebenfalls 1845 der Mecklenburg-Schweriner Hauptverein. In Mecklenburg-Schwerin nahm die Bedeutung des Hauptvereins ab, während die Zweigvereine dort noch lebhaft wirkten. Der Mecklenburg-Strelitzer Hauptverein fusionierte 1933 mit den Zweigvereinen in Mecklenburg-Schwerin zum Hauptverein Mecklenburg.
Nach 1945 hieß er "Gustav-Adolf-Werk". Nach der Währungsreform 1949 konnte das DDR-Geld nicht mehr für die Unterstützung eingesetzt werden, so dass die Hilfeleistungen auf Sachspenden und Literatur in den Ostblockländern sowie Baumaßnahmen von Gemeinden in der DDR konzentriert wurde.
Nach der Bildung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland bildete es zuammen mit den GAW Nordelbien und Pommern das GAW Nordkirche, innerhalb dessen es als Zweiggruppe Mecklenburg seine Arbeit fortsetzt.
Einleitung: In Deutschland wurden zahlreiche lokale und regionale Gruppen des Gustav-Adolf-Werks gebildet, die Diasporaarbeit betrieben, aber überwiegend Geld sammelten. 1845 wurde der Mecklenburg-Strelitzer Hauptverein gegründet, ebenfalls 1845 der Mecklenburg-Schweriner Hauptverein. In Mecklenburg-Schwerin nahm die Bedeutung des Hauptvereins ab, während die Zweigvereine dort noch lebhaft wirkten. Der Mecklenburg-Strelitzer Hauptverein fusionierte 1933 mit den Zweigvereinen in Mecklenburg-Schwerin zum Hauptverein Mecklenburg.
Nach 1945 hieß er "Gustav-Adolf-Werk". Nach der Währungsreform 1949 konnte das DDR-Geld nicht mehr für die Unterstützung eingesetzt werden, so dass die Hilfeleistungen auf Sachspenden und Literatur in den Ostblockländern sowie Baumaßnahmen von Gemeinden in der DDR konzentriert wurde.
Nach der Bildung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland bildete es zuammen mit den GAW Nordelbien und Pommern das GAW Nordkirche, innerhalb dessen es als Zweiggruppe Mecklenburg seine Arbeit fortsetzt.
In Deutschland wurden zahlreiche lokale und regionale Gruppen gebildet. 1845 wurde der Mecklenburg-Strelitzer Hauptverein gegründet, ebenfalls 1845 der Mecklenburg-Schweriner Hauptverein. In Mecklenburg-Schwerin nahm die Bedeutung des Hauptvereins ab, während die Zweigvereine dort noch lebhaft wirkten. Der Mecklenburg-Strelitzer Hauptverein fusionierte 1933 mit den Zweigvereinen in Mecklenburg-Schwerin zum Hauptverein Mecklenburg.
Nach 1945 hieß er "Gustav-Adolf-Werk". Nach der Währungsreform 1949 konnte das DDR-Geld nicht mehr für die Unterstützung eingesetzt werden, so dass die Hilfeleistungen auf Sachspenden und Literatur in den Ostblockländern sowie Baumaßnahmen von Gemeinden in der DDR konzentriert wurde.
Nach der Bildung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland bildete es zuammen mit den GAW Nordelbien und Pommern das GAW Nordkirche, innerhalb dessen es als Zweiggruppe Mecklenburg seine Arbeit fortsetzt.
Einleitung: In Deutschland wurden zahlreiche lokale und regionale Gruppen des Gustav-Adolf-Werks gebildet, die Diasporaarbeit betrieben, aber überwiegend Geld sammelten. 1845 wurde der Mecklenburg-Strelitzer Hauptverein gegründet, ebenfalls 1845 der Mecklenburg-Schweriner Hauptverein. In Mecklenburg-Schwerin nahm die Bedeutung des Hauptvereins ab, während die Zweigvereine dort noch lebhaft wirkten. Der Mecklenburg-Strelitzer Hauptverein fusionierte 1933 mit den Zweigvereinen in Mecklenburg-Schwerin zum Hauptverein Mecklenburg.
Nach 1945 hieß er "Gustav-Adolf-Werk". Nach der Währungsreform 1949 konnte das DDR-Geld nicht mehr für die Unterstützung eingesetzt werden, so dass die Hilfeleistungen auf Sachspenden und Literatur in den Ostblockländern sowie Baumaßnahmen von Gemeinden in der DDR konzentriert wurde.
Nach der Bildung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland bildete es zuammen mit den GAW Nordelbien und Pommern das GAW Nordkirche, innerhalb dessen es als Zweiggruppe Mecklenburg seine Arbeit fortsetzt.
Gustav-Adolf-Werk Zweigstelle Mecklenburg
0,8 lfd. Meter
Archivbestand
Literatur: http://mecklenburg.gustav-adolf-werk.de/Die_Geschichte_des_Gustav-Adolf-Werkes_in_Mecklenburg.html (abgerufen am 23.06.2021)
Schwerin
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:16 MESZ
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