Vertrag zwischen dem Erbschenken Erasmus Herrn zu Limpurg, einer-, sodann dem Dekan Gernand von Schwalbach und dem Kapitel des Stifts Comburg anderreseits betreffend die veränderten Gerichsbußen, Gefälle, Atzung und Ansagung des Gerichts, gültig auf 10 Jahren, wofür das Stift Comburg jährlich 40 Scheffel Schirmhafer an den Erbschenken gibt und den dem Stift alle 2 Jahre gehörigen kleinen Zehnten zu Michelbach an der Bilz gegen ein jedesmaliges Bestandgeld von 1 1/2 Gulden abtritt.