44/12,3 [Nr. 7-8]: Verordnung zur Unterstützung des Zucht- und Arbeitshauses in Ludwigsburg: genau festgelegte Teile von bestimmten Abgaben sollen für diesen Zweck eingerichtet werden. Mit Vordruck für die Abrechnung (Nr. 8).

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv