Bischof Ludwig von Speyer verabredet im Beisein von Räten des Schirmherrn und Kastvogts, Kurfürst Philipp von der Pfalz, mit dem neuen, observanten Abt Bonifatius und dem Konvent des Benediktinerklosters Limburg eine lebenslange Pension für die angesichts ihrer Leibesschwäche ausgeschiedenen Konventsbrüder Philipp Hardenauer, Siegfried von Dienheim, Philipp von Scharfenstein und Johann von Büches, welche zuvor auf ihre Anteile an Freiheiten und Gerechtigkeiten des Klosters notariell verzichtet haben. Die jährliche Pension besteht pro Person aus 10 Malter Korn und einem Fuder Wein, je hälftig zu Dürkheim an Mariä Himmelfahrt [= 15.8.] und Mariä Lichtmess [= 2.2.] oder binnen Monatsfrist zu Dürkheim zu geben, und viermal 5 Gulden zu Mariä Lichtmess, St. Georg [= 23.4.], Mariä Himmelfahrt und St. Martin [= 11.11.] gegen Quittung zu geben, alles unter dem Vorbehalt, dass sich die vier Personen ziemlich verhalten und an ausgewiesenen Orten aufhalten. Die vier haben versprochen, dem Kloster treu zu sein und ihm nach ihrem Tod ihre Habe zukommen zu lassen. Das Kloster war Mithilfe von observanten Benediktinern aus Hirsau, St. Jakobsberg zu Mainz, Sponheim und Gottesaue reformiert worden. Kurfürst Philipp willigt mit seinem Siegel ein. Abt Bonifatius und der Konvent willigen ein und versprechen, den Verpflichtungen nachzukommen.