Domdechant und Kapitel, auch Verordnete zu der Regierung des Stifts Münster bekennen, nachdem Herman von Velen zu Velen, Drost im Emßlandt, Bevergern und Rheine, der mit den beiden Salzquellen am Huckes- und Rodenbergh unter Verpflichtung zur Leistung des Zehnten belehnt worden ist, angegeben hat, dass er trotz ”überschwencklicher“ Kosten von den beiden ”Salen“ mit Vorteil kein Salz ”erzwingen“ kann, er daher ”grobes Seewischer, Hispanisches oder Bruasisches“ Salz mit schweren Kosten einführen und zusetzen müsse, dass an Stelle des Zehnten jährlich auch Joh. Bapt. zu Mitsommer - und zwar von diesem Jahr an - 60 Tonnen vom Salzwerk am Huickes-, und 40 vom Salzwerk am Rodenberge dem Landes- und Lehnsherrn als Erbpacht gegeben werden sollen, weiter den Prälaten des Domkapitels je 3 und den anderen residierenden Kostherren je 2 Tonnen Salzes, die 100 Tonnen sind an den örtlichen Rentmeister, die übrigen dem Diener des Domkapitels auszufolgen. Urschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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