Heinrich der Maier, Schultheiß zu Horb, beurkundet, dass Ritter Konrad von Weitingen, Hug Laimeli, Bürger von Horb, und Heinrich der Altschultheiß von Haigerloch ihm mit dem Kloster Kirchberg dahin verglichen haben, dass er diesem um seiner und seiner Vorfahren Seelenheils willen 40 Pfund Heller gibt; er und sein Sohn Johans, Kirchherr zu Horb, verzichten dem Kloster gegenüber auf folgende Güter: das zu Neuenheim? (Nuwenhain) (als Jahrtag für des Ausstellers Vater sel.), das zu Obern Ütingen ("in das Gut der Frauen von Rüti" als Jahrtag für des Ausstellers Schwester sel., die Richterin), das Gaisselins Gut zu Ütingen (dessen Nutznießung soll des Ausstellers Schwester, die Klosterfrau Katharin, haben; nach deren Tod soll es dem Kloster ledig sein), Muschartes Gut zu Böndorf und ein Guthein zu Buttelbrunnen (die 2 letzteren als Pfründe für ein Kind des Ausstellers; nach dessen Tod soll es dem Kloster ledig sein).