Deutschmeister Eberhard von Stetten bekundet, dass die vom Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein dem Deutschen Gebiet geliehenen 60 000 rheinischen Gulden bezahlt sind und er dem Hochmeister Konrad von Erlichshausen 2 Urkunden des Hochmeisters Konrad von Jungingen über diese Summe übergeben hat; dagegen erkennt er die Forderung Konrads von Erlichshausen über die von neuem geliehenen 30 000 rheinische Gulden an, wofür die Ballei Elsass-Burgund verpfändet ist.