Beilegung eines Streits zwischen dem Pfarrverweser in Gaubüttelbrunn (Buttelbron vffum Gewe) auf der einen Seite sowie Paul Schenck genannt Werlein als Inhaber eines an den Kirchhof anstoßenden Hofes auf der anderen Seite wegen eines an den Pfarrhof anstoßenden Gartens. Die Einigung erfolgt mit Zustimmung des Abtes des Klosters Bronnbach Markus Hauck als Patronatsherr der Pfarrkirche in Gaubüttelbrunn sowie des Abtes des Klosters St. Stephan Michael [Leyser] als Obereigentümer des Hofes des Paul Schrenck. Der geben ist mitwochen noch dem heylgen Pfingstag 1529. Aussteller: Pfarrer zu Gaubüttelbrunn und Paul Schenk. Empfänger: Kloster St. Stephan