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Materielle und räumliche Ausstattung des Bücherzensurkollegiums
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HR I Fasz. 498 Nr. 2
HR I Fasz. 499 Nr. 38
GR Fasz. 256 Nr. 1
GR Fasz. 969 Nr. 38
GR Fasz. 1442 Nr. 22
Kurbayern Bücherzensurkollegium
Kurbayern Bücherzensurkollegium >> 2. Generalakten >> 2.1. Organisation und Amtsführung
(1778) 1791 - 1798
Enthält:
Beschaffung von neuen Siegeln zum Regierungsantritt des Kurfürsten Karl Theodor und während des Reichsvikariats 1792; Erwerb von Zeitungen wegen der darin erscheinenden Bücheranzeigen; Antrag, dem Bücherzensurkollegium, das bisher in den Räumen des Geistlichen Rates untergebracht war, eigene Räumlichkeiten zuzuweisen; Beschaffung bzw. Diebstahl von Schreibmaterialien; Ausstattung der Registratur mit dem 5. Band der Mayrschen Generaliensammlung; geplante Unterbringung der letzten Instanz des Wechselgerichts in den Räumen des Bücherzensurkollegiums
30 Bl.
Kurbayern Bücherzensurkollegium
Amtsbücher / Akten
ger
Medium: A = Analoges Archivalie
Schreibmaterial
Räumlichkeiten
Geistlicher Rat
Wechselgericht
Siegel
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.