Die Reichsstädte Reutlingen ("Ru/e/tlingen"), Biberach, Schwäbisch Gmünd ("Gemunde") [Ostalbkreis], Ravensburg und die anderen Reichsstädte, denen die Herrschaft Hohenberg [Ruine Oberhohenberg bei Schörzingen Stadt Schömberg/Zollernalbkreis] von den Herzögen von Österreich verpfändet ist, bekennen, dass der Kürschner Johann Rot von Augsburg ihren Untertanen in der Herrschaft Hohenberg Johann von Diessen [Stadt Horb/Lkr. Freudenstadt] und dem langen Heinrich von Horb ("Horwe") [a. Neckar/Lkr. Freudenstadt] Waren, Hab und Gut in Gunzenhausen [Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] hat beschlagnahmen lassen. Sie bevollmächtigen daher Werner Urach, Mitglied des Rats zu Reutlingen, ihre Untertanen vor Vogt, Richtern und Gericht zu Gunzenhausen sowie im Appellationsfall vor dem Römischen König zu vertreten.