Die Brüder Nikolaus, Johann und Adam von Bentzerath (Bentzerode) geben bekannt, daß der (å) Junker Georg (Jorghe), Graf zu Virneburg, und dessen Witwe, Jungfrau (Jouffer) Maria von Croy, Dietrich von Bentzerath, dem verstorbenen Oheim der Aussteller, und dessen Erben 200 oberländische rheinische Gulden verschrieben haben nach dem Inhalt zweier darüber errichteter Siegelurkunden. Die Brüder Johann und Adam bekennen, daß ihr Bruder, Meister Nikolaus, bei ihrer Erbteilung diese Urkunden erhalten hat und daß sie mit den Vereinbarungen einverstanden sind, die dieser deswegen mit Dietrich, Graf zu Manderscheid, Herr zu Schleiden und zu Daun, und mit Johann, Junggraf zu Manderscheid und Graf zu Blankenheim, als Vormünder der Kinder des (å) Kuno, Junggrafen zu Manderscheid, getroffen hat, nämlich daß ihm und seinen Erben 120 Gulden bezahlt werden sollen nach dem Inhalt einer Siegelurkunde, die ihm die Grafen darüber haben aushändigen lassen. Alle drei Brüder erklären, keine Forderungen mehr aus einer der Urkunden zu haben, von denen Nikolaus eine noch nicht wieder ausgehändigt hat. Sr.: Alle drei Ausst. jeweils für sich und ihre Erben. Ausf. Perg. - 3 Sg. anh., besch. - Rv.