Anspruch auf den Nachlaß des am 10. April 1745 verstorbenen Jodocus Edmundus Franciscus von und zu Reuschenberg, Herrn zu Setterich, Kendenich, Heckhof (bei Zons) und Viennenburg (Vinneburg, bei Hildesheim). Während die Tochter aus zweiter Ehe ausbezahlt worden war, sollten die drei Töchter aus erster Ehe zu gleichen Teilen erben. Der Appellant, dessen Ehe erst 1746, geschlossen wurde, glaubte sich von den Miterben beim Verkauf von Wertgegenständen zur Schuldendeckung und bei der Versteigerung von Gütern übervorteilt. Als er auf Güter Arrest anlegen ließ, klagten die Appellaten.
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Anspruch auf den Nachlaß des am 10. April 1745 verstorbenen Jodocus Edmundus Franciscus von und zu Reuschenberg, Herrn zu Setterich, Kendenich, Heckhof (bei Zons) und Viennenburg (Vinneburg, bei Hildesheim). Während die Tochter aus zweiter Ehe ausbezahlt worden war, sollten die drei Töchter aus erster Ehe zu gleichen Teilen erben. Der Appellant, dessen Ehe erst 1746, geschlossen wurde, glaubte sich von den Miterben beim Verkauf von Wertgegenständen zur Schuldendeckung und bei der Versteigerung von Gütern übervorteilt. Als er auf Güter Arrest anlegen ließ, klagten die Appellaten.
AA 0627, 1804 - F 497/1887
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1751-1772 (1745-1752)
Enthaeltvermerke: Kläger: Freiherr von Forstmeister zu Gelnhausen im Namen seiner Frau Maria Adolphina von Reuschenberg, (Bekl.) Beklagter: Miterbgenahmen von Reuschenberg: von Merode zu Frentz, Düsseldorf, die Minderjährigen von Coudenhoven zu Fraiture (Fraiteur) und ihre Kuratoren sowie von Reuschenberg zu Selikum (hier: Silicum; Erzstift Köln, Hauptstadt Neuss; Neuss) und Kendenich (Erzstift Köln, Amt Brühl; Kr. Köln), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Werner 1752 - Subst.: Lic. Johann Franz Wolff Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofrat Düsseldorf- 2. RKG 1751-1772 (1745-1752) Beweismittel: Vertrag der Erbgenahmen von Reuschenberg zu Setterich, Aachen 1745 (Q 7). Teilungsprotokoll der von Reuschenberg 1746 betreffend Setterich, Freialdenhoven, Immendorf, Irresheim, Mersheim, Hasenfeld, Beckendorf (Q 8). Schuldenübersicht der Familie Reuschenberg 1746/1749 (Q 9 und Q 14). Einnahmen und Ausgaben nach dem Tod des Jodocus Franciscus Edmundus von Reuschenberg zu Setterich 1. April 1745 - 31. März 1747 (Q 15), 1747/48 (Q 16), 1748/49 (Q 17). Schulden des Freiherrn von Forstmeister (Q 18). Schätzung des Wertes der umstrittenen Güter (Q 21). Botenlohnschein (Q 27). Beschreibung: 3,5 cm, 117 Bl., lose; Q 1-30, 1 Beilage. Lit.: D. Höroldt, Die Urkunden des Archivs von Burg Rösberg, Köln 1981 (=Inventare nichtstaatlicher Archive, hrsg. v. der Archivberatungsstelle des Landschaftsverband Rheinland, Bd. 26) S. 315 nr. 684.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:10 MESZ