Das Gericht zu Oberkirch erteilt Jörg Federlin, Konventherrn zu Allerheiligen, als einem Seelgeräter zu Oberkirch, Fröhnung auf ein der Anna Krönin, Witwe Heinrich Nuwensteins, gehöriges Haus zu Oberkirch nachdem letztere eine dem Seelgeräte zu Oberkirch von Else Zelterin vermachte Gült von einem Viertel Korn verkauft hatte. Else Zelter hatte diese Gült angewiesen auf eine Korngült von 4 1/2 Viertel, die ihr an einem Zehntlein zu Appenweier zustand. Diese Gült war von Else Zelterlin erbweise an Heinrich Nuwenstein und dann an dessen Witwe gelangt, welche sie ohne Vorbehalt verkaufte.