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Discussio Bömken
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Enthält: Schuldner: † Henrich Bömken, verheiratet gewesen mit der gleichfalls † Agnes Westerholdt. Haus: An der Hundestegge zwischen Häusern der Anna Schencking, Witwe Raesfeld und von der Ley, sowie des Schmiedes Niklas von Gangel. Frühere Eigentümer: 1530 Henrich Besselinck, 1547 Joest Bömken. Antragsteller: Kaspar Heiden und Johan Heerde als Vormünder der fünf Kinder des Schuldners, von denen Berndt, Maria, Engelbert und Elisabeth namentlich genannt werden. Käufer: Berndt Bömken, Sohn des Schuldners. Gegen das Verfahren protestieren Gertrud Bömken und Maria Bömken, Witwe des Bertold Bischopinck zu Getter, jetzt Ehefrau Theben, da das Haus nicht allein dem Schuldner, sondern auch ihnen als seinen Schwestern gehöre, weswegen ein besonderer Prozess entsteht. Gläubiger: Die Armen zum Busche; Johan Körman; Kramer Johan Meerhoff und dessen Erben Berndt Meerhoff und Bernard Hoffkamp; die Witwe des Schuhmachers Alert Arning; die Witwe Klare Hudepol; das Kloster (Beginenhaus) Reine; Herman Lammerding und dessen Ehefrau Grete Graveloe.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.