Vertrag zwischen Ammann, Vierer und ganzer Gemeinde zum Engelhardts zur Regelung von Meinungsverschiedenheiten über die Ausschlagung des Viehs. Der Vertrag wird von Kloster Rot als Inhaber der hohen und niedergerichtlichen Obrigkeit ratifiziert. Darin wird bestimmt, wieviel Ausschläge und Weiderechte jedes Gut haben soll: Die Kemptischen Güter und Höfe, die Georg Fölekens Witwe innehat, bekommen 10 1/2 Ausschläge; ebenso Michel Felckens Eigengut und Conrad Arnoidts Gut. Von den Rotischen Untertanen werden dem Lehengut der Kinder des verstorbenen Hans Fesenmayer 16 1/2, dem des Hans Baindelin 15, Hans Zaglers 15 und dem Leiblehengut des Caspar Prege 13 Haupt zugesprochen. Ein Roß soll für 2 Ausschläge gerechnet und zu jedem 5. Ausschlag ein Kalb zugetan werden. Siegler: Prälat Johann Adam vom fürstlichen Stift Kempten und Abt Balthasar von Kloster Rot. Orig. Perg. mit 2 Kopien Papier, 2 S. fehlen.