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Gewerbeaufsichtsamt (Bestand)
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Staatsarchiv Bremen (Archivtektonik) >> Gliederung >> 4. Staatliche Stellen und Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde Bremen >> 4.4. Wirtschaft, Handel, Arbeit und Versicherungen
1875 - 1995
Enthält: Verzeichnisse der betriebenen Dampfkessel 1875-1951 - Einzelfälle aus der Überwachung von Firmen, Handels- und Gewerbebetrieben 1879-1988 - Einzelfälle von Genehmigungsverfahren für Sonderanlagen wie Krafthämmer, Dampfkessel, Verbrennungsanlagen, Tankanlagen und andere Maschinen- und Fabrikanlagen
Geschichte des Bestandsbildners: Im Gefolge der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes wurde in Bremen 1879 ein Fabrikeninspektor mit der Überwachung der Gewerbebetriebe hinsichtlich des technischen Zustands der Anlagen und der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften beauftragt. Erster Fabrikeninspektor war Hermann Wegener, der bis dahin im Auftrag der Polizeidirektion die 1857 geregelte Dampfkesselrevision versehen hatte. 1919 erhielt die Behörde die Bezeichnung Gewerbeaufsichtsamt, ihre Aufgaben wurden um den Arbeitnehmerschutz im Handel vermehrt. 1938 wurde das Amt dem Reichsarbeitsministerium unterstellt. Nach 1945 wurde das Gewerbeaufsichtsamt wieder der Landesverwaltung im Geschäftsbereich des Senators für Wirtschaft und Arbeit, für Arbeit und Wohlfahrt bzw. für Arbeit mit der räumlichen Zuständigkeit für die Stadtgemeinde Bremen zugeordnet. 1971 übernahm das Gewerbeaufsichtsamt auch die Überwachung der Immissionen der Gewerbebetriebe und erhielt 1975 im Gefolge des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15. März 1974 und der - bremischen - Verordnung über die nach dem BImSchG zuständigen Behörden vom 11. Februar 1975 zusätzlich die Aufgabe, genehmigungsbedürftige gewerbliche Anlagen zu genehmigen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren dafür die Ortspolizei-Behörden zuständig gewesen, die sich vom Gewerbeaufsichtsamt beraten ließen.
Bestandsgeschichte: Das Gewerbeaufsichtsamt bietet regelmäßig diejenigen Akten an, die nicht mehr laufend benötigt werden und deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Die Frist endet meist 10 Jahre nach dem Schluss der Akte, die in der Regel mit dem Ende des gewerblichen Betriebs erfolgt. Die Anbietung erfolgt mittels einer Liste, auf der neben dem Namen der Firma auch die Adresse und die Branche angegeben ist. Das Staatsarchiv fordert die Akten zu Firmen an, in deren Betrieb technische Anlagen vermutet werden, die in den Akten des Gewerbeaufsichtsamtes schriftlichen Niederschlag gefunden haben könnten. Neben den industriellen Betrieben im engeren Sinne werden dabei auch Handwerksbetriebe berücksichtigt, wenn dort ein nennenswerter Maschineneinsatz vermutet wird, z.B. Tischlereien, Bäckereien, Druckereien oder KFZ-Betriebe. Auch zu größeren Handelsbetrieben, der Stauerei und dem Bereich der Speditionen werden die Akten angefordert. Die Akten beziehen sich jeweils auf die Betriebsstätten, sie werden zur Zeit anhand der Adresse der Betriebsstätte geführt. Die endgültige Bewertung erfolgt anhand des Akteninhalts bei der Bearbeitung, wobei die große Zahl von Sonderheften und anderen Akten rein formalen Inhalts nicht übernommen werden.
Bestandsgeschichte: Die wichtigsten Teile der Überlieferung befinden sich in den sog. Firmenakten, in denen alle Materialien abgelegt werden, die beim Gewerbeaufsichtsamt zu dem Betrieb anfallen. Dies sind einerseits Berichte über Besichtigungen, andererseits Korrespondenz, die sich aufgrund von Beschwerden oder bekannt gewordenen Mängeln ergibt. Vieles davon betrifft den Arbeitnehmerschutz: Jugendschutz, Mutterschutz, Überwachung von Arbeits- und Öffnungszeiten etc. Bei größerem Schriftgutanfall werden Sonderhefte - z.B. Unfallmeldungen, Nachbarschaftsbeschwerden, Hefte über die Prüfung von Arbeits- und Lenkzeiten - angelegt. Regelmäßig entstehen Nebenakten in Verfahren, die zunächst von den Ortspolizeibehörden, später vom Gewerbeaufsichtsamt über Anlage und Betrieb von genehmigungspflichtigen Anlagen durchgeführt werden. Die Firmenakten wurden unter Nummern geführt, diese Nummern sind in einer besonderen Konkordanz nachgewiesen. Seit den 1980er Jahren werden die Akten mit einem Kürzel aus der Adresse der Betriebsstätte gekennzeichnet.
Für die Überwachung der Dampfkessel und Tankanlagen sowie einige andere technische Einrichtungen in Betrieben war das Gewerbeaufsichtsamt bereits aufgrund von Regelungen der Gewerbeordnung zuständig. Diese Aufgaben fanden regelmäßig in besonderen Nebenakten Niederschlag, von denen einige besonders häufige Typen mit bestimmten Kürzeln belegt sind, z.B. die VbF-Akten - Verordnung brennbarer Flüssigkeiten über die Prüfung von Tankanlagen. Solche Akten werden lediglich formularmäßig geführt, während wichtige Einzelbefunde in die Firmenakte eingehen. Auch die sog. 'Kesselakten' über ortfeste und bewegliche Dampfmaschinen und Dampfkessel, in denen die im Zuge des Genehmigungsverfahrens übergebenen Dokumentationen der Hersteller abgelegt werden, enthalten meist keine Informationen über den Betrieb, in denen sie betrieben werden.
Bestandsgeschichte: Ältere Unterlagen hat das Gewerbeaufsichtsamt von den Vorläuferbehörden in größeren größere Mengen übernommen, meist auch weitergeführt und mit den Firmenakten an das Staatsarchiv abgeliefert. Ältere Akten aus dem Aufgabenbereich der Dampfkesselinpektion, die bereits Mitte des 19. Jahrhunderts begann, wurden beim Gewerbeaufsichtsamt 1994 übernommen. Außerdem wurde eine Ablieferung des Stadt- und Polizeiamts aus dem Jahr 2001 über einige Betriebe in ehemals preußischen Gebieten hierher geordnet. Die Mehrzahl der älteren Genehmigungs- und Aufsichtsakten über Gewerbebetriebe befindet sich jedoch in den Beständen der zuständigen kommunalen Verwaltungen, insbesondere bei den preußischen Gemeinden, Kreis- und Regierungsbehörden, dem Landherrnamt für das bremische Landgebiet und der Polizeidirektion.
Zur Stichprobenauswahl 1994
Im Jahr 1994 bot das Gewerbeaufsichtsamt dem Staatsarchiv erstmals Akten an. Im Zuge der Aussonderung wurde eine umfangreiche Liste der in den Akten dokumentierten Firmen eingereicht. Anhand dieser Liste wurde eine Zufallsauswahl gezogen: Beginnend mit einer erwürfelten Startzahl wurde jede 25. Position der Liste in die Auswahl aufgenommen. In diesem Fall wurden auch die Nebenakten in den Bestand aufgenommen, so dass die verschiedenen Typen von Akten repräsentiert sind. Häufig waren mehrere Aktenbände unter einer Position angeboten worden. Die Stichprobe ergab somit eine zufällige Auswahl aus der Menge der 1994 in die Aussonderung aufgenommenen Firmen. Die Akten, die in der Stichprobe gezogen worden sind, sich in der Bemerkung entsprechend gekennzeichnet.
Bestandsgeschichte: Aufbau des Verzeichnisses
Die Akten sind im Verzeichnis nach der Signatur geordnet aufgeführt. Im Titel der Akten ist die Bezeichnung der Firma und die Adresse der Betriebsstätte aufgeführt, wie aus der Akte übernommen. Änderungen der Firmenbezeichnungen oder die Übernahme der Betriebsstätte durch eine andere Firma sind im Schriftgut selbst nicht immer erkennbar und somit im Verzeichnis nicht nachgewiesen. Da die Akten sich in der Regel auf die Betriebsstätte beziehen, behandeln sie mitunter mehrere Firmen, während umgekehrt zu einzelnen Firmen mehrere Akten betreffend die verschiedenen Betriebsstätten vorhanden sein können. Die Signaturen der Akten können auch in den beigegebenen Verzeichnissen der Firmen und Adressen aufgesucht werden.
Schutzfristen
Die Akten unterliegen der 30-jährigen allgemeinen Schutzfrist. Einzelne Bände enthalten darüber hinaus Informationen über einzelne Personen: Zu diesen Akten ist jeweils das Jahr angegeben, in dem die personenbezogene Schutzfrist endet.
Bremen, September 2006
(Schleier)
Literatur: 100 Jahre Gewerbeaufsicht in Bremen, in: Jahresbericht der Gewerbeaufsicht der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 1979, S. 81-93; Henry Metzner, 100 Jahre Bremische Dampfkessel-Aufsicht, Bremen 1946 (Ms.)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.