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Testament der Eheleute Spaermacher Johan Boynck u. Alheit Erdtman (Rotenburg) vom 4. Januar 1616, verkündet am 2. Mai 1616 nach dem Tode des Mannes.
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Enthält: Als Erben werden eingesetzt ihre Kinder Johan und Agnes. 2 Töchter sind gestorben. Zeugen: Berndt Quante u. Hieronymus Buck. Von Rats wegen: Dr. Henrich Frie Venth.