Anspruch der Klägerin auf den fünften Teil der mütterlichen Erbgüter, den ihr Bruder ihr vorenthält, und anderem das vom Abt von Werden lehenrührige Gut Marten, und Anspruch auf Unterhaltszahlungen und Aufwandsentschädigung. Die Eheleute Wilhelm von Steinrath und Agnes von der Leyen (gestorben 1577) hinterließen ihren fünf Kindern Roland, Agnes, Catharina, Anna und Johann verschiedene Güter. Johann nahm nach dem Tod der Mutter alles in Besitz. Die Kläger verkauften ihren fünften Teil 1586 an Jost Lixfeld, den wittgensteinischen Amtmann zu Homburg. Die Klage wird am RKG erhoben, weil die Güter teils im Herzogtum Berg, teils in der Grafschaft Mark liegen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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