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Wilhelm Ro(e)sch und seine Ehefrau Anna Hu(e)berin von Weißenhorn verkaufen dem Ritter Sixt von Schienen und seinen Erben ihr Erblehen und alle ihre Gerechtigkeiten an dem Fischrecht in der Riß zu Rißtissen (zu(e) Tissen an der Ru(e)ss) und dem dort gelegenen Gütlein mit Haus und Hof, Äckern, Wiesen und allen Zugehörungen für 130 fl rh, deren Bezahlung bestätigt wird. Das Fischrecht und das Gütlein hatte Berthold Muschkay, der frühere und verstorbene Ehemann von Anna H(u)eberin, nach einem besiegelten Erblehenbrief am (uff Sant Laurentzen aubend) 1452 von dem Junker Ulrich von Schinen, dem Vater von Sixt von Schienen, gekauft, dem der Erblehenbrief nun übergeben wird. Die Aussteller versprechen Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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