Hamann Echter, Sohn des Kunz Echter (+), bekundet, dass er Kurfürst Philipp von der Pfalz seinen Teil an Schloss und Stadt Widdern, nämlich ein Zweiunddreißigstel (eyn halber teil an aym virteil eins virteils), mit summarisch aufgelistetem Zugehör, um 130 Gulden verkauft hat. Es handelt sich um freies, lediges und unbelastetes Eigentum, das auch weder Lehen noch Wittum oder Morgengabe ist. Die Übergabe geschah vor Schultheißen, Richtern und Gericht zu Widdern. Hamann verspricht Währschaft und weist die zu Widdern an, fortan dem Pfalzgrafen als Vogt und Herrn zu huldigen und gehorsam zu sein. Die dazugehörigen Schriftstücke werden binnen Monatsfrist übergeben. Es folgt eine detaillierte Auflistung der Einnahmen, die Hamann zuletzt von diesem Teil hatte und die nun übergeben worden sind. Dabei handelt es sich um Geld- und Kornzinsen, Bede, Zoll, Ungeld, Lösungsrechte und weitere genannte Gefälle, worunter auch das Recht zur kostenfreien Unterbringung eines Pferdes zu Heidelberg zählt. Hamann Echter kündigt sein Siegel an, sein Bruder Asmus Echter besiegelt sein Einverständnis.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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