Hans Daus aus Mössingen und Martin Färlin aus Echterdingen, unter dem Verdacht, am 29. Nov. (1547) im Dorf Winzeln ein Feuer gelegt zu haben, wodurch ein Haus, Frucht und Vieh verbrannten, zu Fluorn festgenommen und im Gefängnis zu Sulz gef., jedoch, da ihnen die Schuld nicht nachgewiesen werden konnte, vom Obervogt Junker Hans Herter von Herteneck wieder freigel., schwören U. und geloben, sich ein Jahr lang innerhalb der Markung von Mössingen bzw. Echterdingen auf Gebot und Verbot zur Verfügung zu halten und sich ohne Erlaubnis ihres Herrn nicht zu entfernen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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