Kaiser Friedrich III. bekundet, dass er Kurfürst Philipp von der Pfalz, seinem lieben Oheim, für den Empfang der ihm zustehenden Regalien zwei volle Jahre Aufschub gewährt hat. Bis dahin mag der Pfalzgraf sich ihrer ohne Schaden und Beirrung gebrauchen. Der Pfalzgraf soll die Regalien binnen der zwei Jahre vom Kaiser in eigener Person empfangen und die gewöhnlichen Gelübde und Eide dafür ablegen.