Erste Urkunde: Hermann Besseling (Besseligh uth Hövel), Gograf zu Dülmen bezeugt, dass Gerdt Jürgen und Gertrud Rothu (Rothuises/Rothuis) dem Conrad Ketteler zu Sythen, Drost zu Dülmen und Margarethe seiner Frau, ein Stück Land von vier Scheffel Einsaat außerhalb des Hennewicker Baumes zwischen des vorgenannten Ankäufers, früher von Goecken Boese und Johann Schröder (Schroder) angekauften Länderei gelegen, als Erbkauf verkaufen. Diese vier Scheffelsaat Landes hat der Vater des Jürgen Rothus während seines Lebens vom Bürgermeister und Rat der Stadt Haltern erblich angekauft. Ihr Haus in Haltern an der Mollenstraße geben Sie als Pfand für die Sicherheit, dass dem Drosten kein Nachteil aus der Situation erwächst. Zeugen: Nolde Pothof und Bernd Korte Im Jair vivteinhundert sistig negen, ahm avende divinuum sanctorum Zweite Urkunde: Der Bürgermeister und Rat der Stadt Haltern verkaufen dem Jürgen (Jorigen) Rothus, Bürger zu Haltern, für eine nicht genannte Summe Geldes erblich ein Stück Land, welches außerhalb des Hennewicker (Henewicker) Baums neben den Ländereien des Goke Boese und dem Johann Schroder (Schor) an der anderen Seite liegt und welches mit Renten und Schulden nicht beschwert ist. Siegelankündigung des Ausstellers Anno dominum millesimo quinquintesimo quinquagesimo tertio feria quinta post Nicolai episcopi