Ulrich Hertz aus Mönsheim, wegen Teilnahme am Bauernkrieg aus Furcht vor Strafe landflüchtig, jedoch auf eigene Bitte und auf künftiges Wohlverhalten wiederum als Untertan angenommen und zu seiner Familie eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung, gelobt, ein treuer Untertan zu sein, an keiner Empörung mehr teilzunehmen, einen entdeckten Anschlag sofort anzuzeigen, nur der Obrigkeit anzuhängen, Zechen und Gesellschaften zu meiden, seine Wehr und seinen Harnisch dem Vogt zu übergeben und nur noch ein Brotmesser zutragen und schwört U. Bricht der A. die U., so kann er ohne weitere Rechtfertigung vom Nachrichter hingerichtet werden. Bürgen: Hans und Bartlin Stahel, Brüder, sesshaft zu Heimerdingen [Kr. Leonberg].