Herzog Eberhard (II.) zu Württemberg beurkundet, dass durch seine Räte im Streit zwischen Abt und Konvent zu Ursberg (vertreten durch ihren Konventualen Gall Schoch, Pfarrer zu Gruibingen) einerseits und den Armenleuten zu Gosbach (vertreten durch ihren Schultheiß Hans Pur) andrerseits wegen der Pfarrkirche zu Gosbach und ihrer Versehen entschieden worden ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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