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J.M.W. von Papen beauftragt und bevollmächtigt den Notar Caspar Philipp Schulte, nach dem Tode des Grafen von Plettenberg-Lenhausen das vom Oberhaus Lenhausen lehnsrührige adlige Haus Köningen neu zu muten.
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J.M.W. von Papen beauftragt und bevollmächtigt den Notar Caspar Philipp Schulte, nach dem Tode des Grafen von Plettenberg-Lenhausen das vom Oberhaus Lenhausen lehnsrührige adlige Haus Köningen neu zu muten.
Enthält: J.M.W. von Papen hat unterschrieben und das Papensche Siegel daneben aufgedrückt. 1731 März 29 bekennt der Notar Caspar Philipp Schulte, in Lenhausen die Erteilung eines Mutscheines beantragt zu haben. Zeugen seien gewesen Christoph Gerdtmann, Bürger zu Attendorn, und Christian Cordt aus Blohmenthal. Der Notar Schulte hat unterschrieben und seinen Siegelstempel aufgedrückt. Or.Pap.; Rückaufschrift: Nro. 455