Johann von Hachenburg, genannt Hennethal ('Hedendaille'), Vikar des Liebfrauenaltars zu Dietkirchen, verleiht mit Wissen des Herrn Kuno Schleiffer von Elsoff, Dekans des St. Lubentiusstifts daselbst, Verleihers jenes Altars, dem Kuno ('Connen') Crutzen, Sohn des Henne, und den männlichen Erben beider zu Erbrecht die Güter 'der Mollenbach', vor dem Geisenwalde gelegen, die der Aussteller von Henrich von Eger, Goldschmied, und dessen Frau Grete laut besiegelter Urkunde, die der Aussteller besitzt, erlangt hat. Die Beliehenen sollen ihm und seinen Nachfolgern jährlich 4 1/2 Gulden Limburger Währung und 6 Quart Butter Diezer Maß am 11. November nach Dietkirchen liefern, dazu 2 Simmer Hafer als Sackzehnten, da die Güter freies Eigen sind und von Giso, Herrn zu Molsberg ('Mollensburgh'), laut besiegelter Urkunde, die er auch besitzt, herrühren. Auch wurde durch Conman Schusseler und Henrich von Rothenbach ('-d-'), Schultheiß und Schöffe des Gerichts zu Salz, vereinbart, daß der Beliehene sein Erbrecht verloren haben soll, wenn er die Gülte nicht vor dem 13. Dezember ('sent Lucien tag') geliefert hat. Der Aussteller bekundet ferner, daß der vorgenannte Henrich und dessen Frau Grete dem obengenannten Kuno ('Conman') die 'Bumeger' Güter für 20 Gulden versetzt haben laut Urkunde, die dieser dem Aussteller und dem Dekan gezeigt hat. - Siegel des vorgenannten Dekans.