Streit um die Dienste, die die Eingesessenen der Herrschaft Drove den Herren von Drove zu leisten schuldig sind. Der Appellat hatte Anna Elisabeth von Siegenhoven gen. Anstel zu Holtrop, der Witwe des Johannes Werner von Wevorden, die die Leibzucht an der Herrschaft Drove hatte, den Nießbrauch abgehandelt. Die Appellanten geben an, von ihm mit unerträglichen Diensten belastet worden zu sein, die er, obwohl er sie zu Unrecht forderte, gewaltsam eintrieb. Von Vlatten erwirkte sogar am RKG 1685 ein Mandat gegen vier Dörfer der Herrschaft (Boich, Leversbach, Rath und Üdingen; vgl. RKG (V 53/196). Der neue Herr von Drove, Wolff Christoph von Rohe zu Elmpt, hielt sich nicht an das gegen von Vlatten erlassene Mandat mit der Begründung, von Vlatten habe nur die Leibzucht besessen, er aber sei Eigentümer. Seine Auffassung, er könne unbegrenzt Spann- und Handdienste fordern, führte 1720 zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Wegen der Teilung der Herrschaft ist auch von Vlattens Sohn noch beteiligt. Im Urteil von 1738 wird festgesetzt, daß die Appellanten mit Pferd vier, die anderen sechs Dienste zu leisten hätten. Seit 1691 nicht geleistete Dienste waren nachzuholen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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