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Leonhart Grolant, oberster Amtmann des Waldes Sebalder Seite, erkennt in der Klage der Stadt Nürnberg, vertreten durch Hanns Tucher d.Ä., gegen Peter Motter wegen Nichtempfangs des Viertels einer halben Forsthube zu Tennenlo von dem Waldamtmann zu Recht nachdem Beklagter trotz des Briefes, durch welchen Markgraf Friedrich nach Erkaufung des Waldes durch die Stadt Nürnberg die Erbförster an diese verwiesen hat, jenes Viertel der Forsthube nach dem Tod Markgraf Friedrichs von Markgraf Johann empfangen habe und auf dem für heute angesetztem Gerichtstag nicht erschienen sei, sei die Forsthube der Stadt heimgefallen. - Siegler: das Forstgericht.

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Staatsarchiv Nürnberg
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