Kaspar Müller, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Thomas Becherholz und seiner Ehefrau Elisabeth über 20 Gulden gegenüber Gerhard Wolff, ehemaligem Pfarrer zu Udenheim.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...