Kaspar Müller, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Thomas Becherholz und seiner Ehefrau Elisabeth über 20 Gulden gegenüber Gerhard Wolff, ehemaligem Pfarrer zu Udenheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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