Kurfürst Philipp von der Pfalz bessert Johann Kurtz (Kurtz Johann), seinem "amptman" [wohl: Amtsknecht, s. Bemerkung] zu Stromberg, auf dessen Ersuchen den Lohn, solange er diensttauglich ist, um jährlich 6 Malter Korn, die ihm der Keller zu Stromberg auf Lebtag reichen soll. Wenn Johann nicht mehr reiten oder dienen kann, soll er auf Lebtag eine Leibrente von 6 Malter Korn und 6 Gulden erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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