Interzession beim Herzog zu Holstein-Gottorf wegen Gnadengeldern für die Erben des Kanzlers Dr. Heinrich von Haren
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Rep. 5a, Nr. 152
Rep. 5a Fach 25 Nr. 22
NLA ST, Rep. 5a Schwedisches Regierungsarchiv
Schwedisches Regierungsarchiv >> 1 Auswärtiges >> 1.3 Kreissachen >> 1.3.1 Niedersächsischer Kreis >> 1.3.1.1 allgemein
1665
Enthält: Interzessionsschreiben der bremisch-verdischen Landesregierung an den Herzog zu Holstein-Gottorf vom 10. Juni 1665; Schreiben der von Haren'schen Erben an die Landesregierung vom 6. Juni 1665 (präs.), mit Anlagen: Bestallung von Harens durch Erzbischof Johann Friedrich vom 25. Juli 1627, Verzeichnis der den Erben zustehenden Gnadengelder
Verzeichnung
Identifikation: Nebenlaufzeit von: 1627
Identifikation: Nebenlaufzeit bis: 1627
Identifikation: Nebenlaufzeit bis: 1627
Haren, Heinrich von, Dr., Kanzler, Gnadengelder Johann Friedrich, Erzbischof von Bremen
Holstein-Gottorf, Herzogtum
Gnadengelder, Haren, Heinrich von, Dr., Kanzler Bestallung, Haren, Heinrich von, Dr., Vizekanzler
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 13:30 MESZ
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