Mose, Jude aus Eichholz, gef. zu Stuttgart, weil er wider herzogliches Gebot das Fürstentum Württemberg ohne Geleitbrief betreten hatte, jedoch auf seine Bitte unter nachstehenden Bedingungen begnadigt, gelobt unter Eid, diese zu befolgen, und schwört U. Die Bedingungen lauten: 1. Seine Rechtsforderung bei Hofmeistern und Räten anzubringen und das von dort ergangene Urteil ohne Appellation anzunehmen; 2. Mit den württembergischen Untertanen keine Wuchergeschäfte zu treiben und Forderungen an sie bei den zuständigen inländischen Gerichten zu verfolgen; 3. Seinen Rechtshandel mit Margareta, Witwe des Balthas Khranntz aus Löchgau, beim Gericht zu Marbach oder Lauffen auszutragen und es bei einem Urteil dieser Gerichte bewenden zu lassen, sowie den in die Wege geleiteteten Prozeß vor dem Hofgericht zu Rottweil fallen zu lassen, da seinem Rechtshandel vor dem zuständigen inländischen Gericht stattgegeben worden wäre.