Herzog Friedrich Carl von Württemberg-Winnental macht einen Tauschvertrag mit Franz Wilhelm von Stein zum Rechtenstein, wonach dieser seinen sogenannten laimingischen Teil des Flecken Dürrn an Württemberg abtritt und dagegen Gefälle aus den württembergischen Orten Talheim, Wilzingen [wohl Unterwilzingen; eventuell Oberwilzingen, Wilsingen?], Emeringen und Lauttera [Lauterach] erhält