Pfalzgraf Friedrich bei Rhein für sich und als Vormund seines "vettern" Pfalzgraf Philipp sowie Pfalzgraf Otto I. von Pfalz-Mosbach bekunden, dass sie sich wegen der "spenn und gebrechen" in ihren Landen am Rhein auf einen Tag vor Jost von Venningen, Deutschordensmeister, als Schiedsmann mit je zwei Räten beider Parteien als Zusätzen verständigt haben, sie gütlich oder in freundlichem Recht zu entscheiden. Siegel: S 1 = A 1. S 2 = A 2

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv