Der Abt des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] Heinrich [Mayer] wurde von Papst Bonifaz IX. laut dessen Urkunde vom 9. Dezember 1389 [vgl. A Urk. 696], die hier im Wortlaut inseriert ist, beauftragt, ein Tauschgeschäft zwischen dem Abt und Konvent des Benediktinerklosters Reichenau ("monasterium Augie Maioris") sowie Bürgermeister, Rat und Schöffen der Stadt Ulm zu untersuchen. Dabei sollte die Abtei Reichenau das ihr zustehende Patronatsrecht für die Pfarrkirche in Ulm an die Stadt Ulm abtreten, wofür diese ihr das ihr zustehende Patronatsrecht für die Pfarrkirche in Dorndorf [Gde. Illerrieden/Alb-Donau-Kreis] überlassen wollte. Nachdem der Abt zu dem Ergebnis gekommen ist, dass dieser Tausch dem Kloster Reichenau zum Vorteil gereicht, genehmigt und bestätigt er den Tausch kraft der ihm vom Papst verliehenen Vollmacht und lässt darüber von dem öffentlichen Notar Heinrich Mann ("Vir") alias Zorn ein Notariatsinstrument ausfertigen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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