Kurfürst Friedrich (I.) von Brandenburg überläßt der Stadt Nürnberg zur Beilegung der über den Verkauf der Veste ob der Stadt und der Wälder und Nürnberg entstandenen Irrungen die Lehenschaft an den Forsthuben des Waldes Sebalder Seite, die Forstgilten zu Dormpentz, die Behausung Stettemberg und zwar nach dem Ableben Ott Heidens, dem sie zu Leibgeding verschrieben ist, die bisher Hanns Kraft verkauft gewese nen und wieder eingelösten Zugehörungen des Waldes, endlich die Nutzungen Wolßvelt und Kautzenfelt, letztern sogleich, erstere nach dem Ableben Franz Pfinzings und seiner Ehefrau, welchen sie zu Leibgeding verschrieben ist. - Siegler: der Kürfürst und Elisabeth, dessen Gemahlin.