Herzog Karl Alexander zu Württemberg bekundet, dass er Hans Adam von Gemmingen, württembergischem Geheimen Rat, für diesen selbst und als Träger für dessen Brüder Karl Ludwig, württembergischen Legationsrat, und Uriel, württembergischen Hauptmann, sowie für dessen übrige gemmingische Lehnsagnaten, nämlich Ernst Ludwig, Sohn des verstorbenen Weiprechts des Jüngeren, Reinhard, Eberhard, Friedrich und Ludwig, des verstorbenen Reinhards Söhne, und Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, sowie für deren Leibslehnserben in absteigender Linie Rappenau, Schloss und Dorf, samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.