Die Vertreter der beteiligten vier Grundherrschaften bekunden die gütliche Einigung der Parteien im Streit von Andre Spöcker von Ecking, Fischer auf der Ache und Untertan von Kloster Seeon, mit den Fronfischern auf dem Simssee, welche teilweise zum fürstlichen Kasten Rosenheim und teilweise zur freybergischen Herrschaft Wildenwart und zur Hofmark Söllhuben gehören, über die Fischrechte auf der Ache, worüber bereits mehrere Vertragsbriefe abgeschlosssen wurden, die Andre Spöcker bisher jedoch nicht anerkannt hatte. S1: Wolf Dietrich Hundt zum Falkenstein etc., Pfleger zu Rosenheim, S2: Hans Weizenpeck, Kastner u. Mautner zu Rosenheim, S3: Abt Benedikt v. Kl. Seeon, S4: Freybergische Vormundschaft