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Papst Clemens X. befreit den kanonisch vom Konvent und mit
päpstlicher Zustimmung zum Nachfolger des noch lebenden Johann Bock [von
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1671-1680
1671 Januar 15
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Seidenschnur
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud Sanctammariam maiorem anno incarnationis Dominice millesimo sexcentesimo septuagesimo primo decimooctavo Kalendas Februarii pontificatus nostri anno secundo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Clemens X. befreit den kanonisch vom Konvent und mit päpstlicher Zustimmung zum Nachfolger des noch lebenden Johann Bock [von Pattern ], Abt von Siegburg, gewählten Bernhard Gustav Adolf Markgraf von Baden[-Durlach], Abt von Fulda, von allen etwa über ihn verhängten Kirchenstrafen. Johann Bock ist wegen einer schweren Krankheit nicht in der Lage, sein Amt ordentlich zu führen. Gustav Bernhard Adolf ist bereits Abt von Fulda und Priester, stammt aus adliger Familie, trägt das Habit und hat die Konfess geleistet, ist von unzweifelbarem Lebenswandel und in geistlicher und weltlicher Verwaltung erfahren. Der Papst setzt Bernhard Gustav Adolf zum Koadjutor mit dem Recht auf Nachfolge im Amt für das Kloster Siegburg ein; beim Tod oder Ausscheiden des Amtsinhabers wird Bernhard Gustav Adolf gemäß dem zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordat zum Abt eingesetzt. Der Papst setzt den päpstlichen Generalauditor, den Domdekan von Mainz und Franz von Liedheim [?], Domkanoniker von Würzburg zur Publikation des Mandats und zum Schutz ein. Der Konvent ist ihm zum Gehorsam verpflichtet, ebenso die Vasallen und Untertanen des Klosters. Das Abbatiat des Klosters Fulda und das Koadjutorenamt des Klosters Kempten kann Bernhard Gustav Adolf behalten, ebenso die Kanonikate und Präbenden der Domkapitel Köln und Straßburg. Bernhard Gustav Adolf soll vor Auditor, Domdekan oder dem Domkanoniker Franz einen Eid über das Glaubensbekenntnis und den Treueid auf Papst und Kirche ablegen; er soll darüber eine mit eigenem Siegel besiegelte Urkunde ausstellen und nach Rom senden. Die Rechte des alten Abtes Johann gehen gemäß der Konstitution Bonifatius VIII. an Bernhard Gustav über. Ausstellungsort: Rom, St. Maria Maggiore. Summi redemptoris vices. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1671 Jan.15a Rueckseite.jpg|Rück...
Auf der Plica rechts: (Ic. sub dd [..]eatilibus / Visa Ciampinus).
Auf der Plica unter den Siegelschnüren auf der Innenseite: [...] [?].
Unter dem Urkundentext: (Pro emminentissimo domini cardinale Barberino [Carlo Berberini ?] summ[..]re Ioannes Ciampinus).
Unter dem Urkundentext rechts: (I. G. Slusius).
Auf der Rückseite: (Registrata in secretaria brevium).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend: (Sigburg pro cardinale Baden [?]).
Vgl. zu dieser Urkunde Nr. 1916, 1918 und 1919.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.