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Friedrich Bernhard Wilhelm Freiherr v.Plettenberg belehnt nach dem Tode seines Oheims Ferdinand Freiherrn von Plettenberg als nunmehriger Besitzer des Oberhauses Lenhausen den Wilhelm Albert von Papen mit dem adligen Lehngut, Köningen, wie solches früher von der gräflich Tecklenburgischen Lehnkammer zu Lehen ging.

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