Das Domkapitel zu Paderborn bestimmt für die Wahl des neuen Bischofs die Artikel der Wahlkapitulation. Priester- und Bischofsweihe des Gewählten. Zustimmung des Domkapitels bei den Ratsbestellungen. Fehden nur mit Zustimmung von Domkapitel, Ritterschaft und Städten. Schlösser und Güterbesitz des Stifts. Hilfe bei Ansprüchen gegenüber dem Erzstift Köln. Lehntag. Einlösung des “Wyntappens “ in Paderborn. Freier Abfluß der Lippe. Beteiligung der Landschaft im Rat. Vereidigungen und Rechenschaft der Rentbeamten. Wohnsitz und Stand des Offizials. Suffragan. Neubelehnungen. Regiment in den Städten. Pfandschaften und Ablösungen. Brenn- und Bauholz für den Amtmann zu Lippspringe. Päpstliche Konfirmation. Ordnung des geistlichen und weltlichen Gerichtswesens. Neben dem Halsgericht in Neuhaus auch Halgericht für das Haus Lippspringe. Gewährung eines Jahrmarktes in Lippspringe. Ausreichender Aufenthalt des Gewählten im Stift. SA der Aussteller